| Notarielle Beglaubigung | |
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Den Urkunden und Unterlagen unserer Kunden wird die Dienstleistung einer Beglaubigung seitens eines amtlich bescheinigten Notars gewährt. Um auf rumänischem Hoheitsgebiet rechtskräftig zu sein, ist die notarielle Beglaubigung der Unterschriftsprobe des amtlich bescheinigten Übersetzers. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Echtheit der Unterschriftsprobe und des Stempels des amtlich bescheinigten Übersetzers, auf Grund des fachlichen Nachweises zu überprüfen. Nach der Durchführung der eigentlichen Übersetzung der Texte, werden diese, auf Wunsch unserer Kunden, unter strengster Vertraulichkeit an der Notarpraxis, mit welcher wir zusammenarbeiten, um laut derzeit rechtskräftiger gesetzlicher Anforderungen eingetragen und beglaubigt zu werden. Die Unterlagen können einmal oder mehrmals beglaubigt werden, wobei die Kosten des Beglaubigungshonorars nicht im Preis der Übersetzungsdienstleistungen inbegriffen sind. Best Communication Media kann die Unterlagen, in beglaubigter Fassung, zur Dienststelle Ihres Unternehmens weiterleiten. |
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